Bilanzrecht: vom Paragrafen zur praktikablen Bilanz.
Das österreichische Bilanzrecht regelt im Unternehmensgesetzbuch (UGB), wer bilanzieren muss, wie Vermögen und Schulden anzusetzen und zu bewerten sind und was offengelegt wird. Wir übersetzen diese Regeln in einen sauberen Abschluss — verständlich erklärt, fristgerecht eingereicht.
Bilanzrechtliche Frage im Abschluss? Klären wir kurz.
Ob Größenklasse, Rückstellungshöhe, Aktivierung oder Offenlegungsfrist: Schildern Sie den Sachverhalt telefonisch oder per E-Mail. Sie bekommen eine klare Einschätzung und, wenn nötig, die Abstimmung mit unserer Partnerkanzlei.
Rechts- und Steuerberatung erfolgt ausschließlich über eingetragene österreichische Partner.
RBB Bilanzbuchhalter GmbH, Kärntner Ring 14, 1010 Wien — Termine vor Ort, telefonisch oder per Videocall.
Womit wir uns täglich befassen
Bilanzrecht ist kein Selbstzweck: Bewertungsspielräume beeinflussen Eigenkapital, Kennzahlen und damit Bank- und Förderentscheidungen. Wir zeigen die zulässigen Alternativen auf, dokumentieren die gewählte Vorgehensweise und halten sie stetig ein.
Jahresabschluss & Bilanz im Detail- Rechnungslegungspflicht und Schwellenwerte nach § 189 UGB
- Größenklassen und die daraus folgenden Erleichterungen
- Ansatz- und Bewertungsfragen im Anlage- und Umlaufvermögen
- Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse
- Abgrenzungen, Bewertungsstetigkeit und Vorsichtsprinzip
- Anhang, Lagebericht und Angabepflichten
- Offenlegung beim Firmenbuch samt Fristen
- Unternehmensrechtliche und steuerliche Mehr-Weniger-Rechnung
Bilanzrecht in der Praxis
Wer ist rechnungslegungspflichtig?
Kapitalgesellschaften wie die GmbH sind kraft Rechtsform rechnungslegungspflichtig. Einzelunternehmen und Personengesellschaften rutschen über die Umsatzschwellen des § 189 UGB in die Pflicht — maßgeblich sind die Umsätze der beobachteten Geschäftsjahre, nicht ein einzelner Ausreißer.
Was bringt die Größenklasse?
Kleinst-, kleine, mittelgroße und große Gesellschaften unterscheiden sich in Gliederungstiefe, Anhangangaben, Prüfungspflicht und Umfang der Offenlegung. Die richtige Einstufung spart Aufwand — und eine falsche kostet im Nachhinein Zeit und Zwangsstrafen.
Wann ist offenzulegen?
Der Jahresabschluss ist innerhalb der gesetzlichen Frist nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuch einzureichen. Wir behalten die Frist im Blick, bereiten die Unterlagen auf und stimmen die Einreichung ab, damit keine Zwangsstrafen entstehen.
Warum weicht die Steuerbilanz ab?
Unternehmensrecht und Steuerrecht bewerten manche Sachverhalte unterschiedlich — etwa Rückstellungen, Abschreibungen oder Beteiligungen. Die Überleitung erfolgt über die Mehr-Weniger-Rechnung, die wir aufbereiten und mit der Partnerkanzlei abstimmen.
Bilanzrecht beginnt nicht im März
Wer erst nach dem Stichtag über Bewertung nachdenkt, hat die meisten Spielräume bereits verloren. Wir klären Abgrenzungen, Rückstellungen und Investitionen unterjährig — spätestens im letzten Quartal — und gehen den Abschluss danach ohne Überraschungen an.
Bilanzbesprechung ohne Fachchinesisch
Zum fertigen Abschluss gehört bei uns ein Gespräch: Was sagt die Bilanz über Eigenkapital, Liquidität und Ertragskraft, wie liest sie eine Bank, wo liegen die Hebel für das nächste Jahr. Auf Wunsch begleiten wir Sie ins Bank- oder Gesellschaftergespräch.
Bilanzgespräch vereinbarenUnsere Befugnis — und unser Partnernetzwerk
Die RBB Bilanzbuchhalter GmbH verfügt über die Berechtigung zur Bilanzbuchhaltung nach dem Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG 2014). In diesem Rahmen erbringen wir laufende Buchhaltung, Bilanzierung, Jahresabschluss, Personalverrechnung und betriebswirtschaftliche Auswertungen eigenverantwortlich.
Alle darüber hinausgehenden Tätigkeiten — insbesondere Steuerberatung, Steuererklärungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuererklärung), die Vertretung in Abgaben- und Rechtsmittelverfahren, Wirtschaftsprüfung sowie Rechts- und Gewerberechtsberatung — erbringen wir ausschließlich gemeinsam mit einem offiziell eingetragenen österreichischen Partnerunternehmen (eingetragene Steuerberatungs- bzw. Wirtschaftsprüfungskanzlei bzw. eingetragener Unternehmensberater). Die Beauftragung erfolgt transparent und mit Ihrer Zustimmung, die Verantwortung für diese Leistungen liegt beim jeweiligen befugten Partner.
Für Sie bedeutet das: ein Ansprechpartner, ein Datenbestand, ein abgestimmter Terminplan — und volle rechtliche Absicherung über das gesamte Leistungsspektrum hinweg.
Reden wir über Ihre Zahlen — unverbindlich, konkret, in 30 Minuten.
Wir sehen uns Ihre aktuelle Buchhaltung an, zeigen Optimierungspotenzial auf und nennen Ihnen ein klares Fixhonorar.
