Jahresabschluss & Bilanz

Ein Abschluss, der mehr kann als Pflichterfüllung.

Wir erstellen Ihren Jahresabschluss nach UGB oder Ihre Einnahmen-Ausgaben-Rechnung — vollständig, fristgerecht und so aufbereitet, dass Sie damit bei Bank, Investoren und Förderstellen bestehen.

Inhalte

Vom Rohsaldo zum fertigen Abschluss

Weil wir die laufende Buchhaltung bereits abschlussorientiert führen, gibt es im Frühjahr keine Überraschungen. Offene Fragen klären wir laufend, nicht rückwirkend — das verkürzt die Erstellungsdauer und macht das Ergebnis planbar.

Abschluss anfragen
  • Abschlussbuchungen, Abgrenzungen und Rückstellungen
  • Bewertung von Vorräten, Forderungen und Anlagevermögen
  • Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang nach UGB
  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
  • Anlagenverzeichnis, Abschreibungsplan, Investitionsübersicht
  • Kennzahlenanalyse: Eigenkapitalquote, Rentabilität, Working Capital
  • Aufbereitung für Bank, Förderstelle und Gesellschafter
  • Offenlegung und Einreichung beim Firmenbuch

Bilanz oder E/A-Rechnung?

Kapitalgesellschaften bilanzieren jedenfalls. Einzelunternehmen und Personengesellschaften ab den Umsatzgrenzen des § 189 UGB ebenfalls. Wir prüfen Ihre Situation und erklären die Folgen eines Wechsels der Gewinnermittlungsart.

Fristen im Blick

Der Abschluss ist innerhalb von neun Monaten nach dem Bilanzstichtag aufzustellen, die Offenlegung von Kapitalgesellschaften ist ebenfalls fristgebunden. Wir steuern den Zeitplan aktiv und erinnern rechtzeitig.

Gespräch statt Zahlenwerk

Zu jedem Abschluss gibt es ein Jahresgespräch: Entwicklung, Kennzahlen, Risiken und ein Ausblick auf das kommende Geschäftsjahr — verständlich formuliert, ohne Fachjargon.

Unsere Befugnis — und unser Partnernetzwerk

Die RBB Bilanzbuchhalter GmbH verfügt über die Berechtigung zur Bilanzbuchhaltung nach dem Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG 2014). In diesem Rahmen erbringen wir laufende Buchhaltung, Bilanzierung, Jahresabschluss, Personalverrechnung und betriebswirtschaftliche Auswertungen eigenverantwortlich.

Alle darüber hinausgehenden Tätigkeiten — insbesondere Steuerberatung, Steuererklärungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuererklärung), die Vertretung in Abgaben- und Rechtsmittelverfahren, Wirtschaftsprüfung sowie Rechts- und Gewerberechtsberatung — erbringen wir ausschließlich gemeinsam mit einem offiziell eingetragenen österreichischen Partnerunternehmen (eingetragene Steuerberatungs- bzw. Wirtschaftsprüfungskanzlei bzw. eingetragener Unternehmensberater). Die Beauftragung erfolgt transparent und mit Ihrer Zustimmung, die Verantwortung für diese Leistungen liegt beim jeweiligen befugten Partner.

Für Sie bedeutet das: ein Ansprechpartner, ein Datenbestand, ein abgestimmter Terminplan — und volle rechtliche Absicherung über das gesamte Leistungsspektrum hinweg.

Kostenloses Erstgespräch

Reden wir über Ihre Zahlen — unverbindlich, konkret, in 30 Minuten.

Wir sehen uns Ihre aktuelle Buchhaltung an, zeigen Optimierungspotenzial auf und nennen Ihnen ein klares Fixhonorar.