Bilanzbuchhalter oder Steuerberater? Unterschiede, Befugnisse und wann Sie wen brauchen
In Österreich sind Buchhaltung und Steuerberatung gesetzlich getrennte Berufsfelder. Wer weiß, wo die Grenze liegt, kann die richtigen Experten kombinieren — und bezahlt nur für das, was wirklich gebraucht wird.
18. August 2026 · 8 Minuten Lesezeit · von Mag. Jürgen Rieger, RBB Bilanzbuchhalter GmbH, Wien
Zwei Berufe, zwei Befugnisse
Die Bilanzbuchhaltung ist nach dem Bilanzbuchhaltergesetz (BiBuG 2014) ein reglementiertes Gewerbe. Befugt ist, wer die staatliche Befähigungsprüfung abgelegt hat und in der Liste der Bilanzbuchhalter eingetragen ist. Die Tätigkeit umfasst die laufende Buchführung, Lohnverrechnung und die Vorarbeiten zum Jahresabschluss.
Steuerberaterinnen und Steuerberater sind Mitglieder der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW). Sie dürfen in Steuersachen beraten, Steuererklärungen erstellen und vor Behörden und Gerichten vertreten. Ihre Tätigkeit ist durch das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) geregelt.
Die RBB Bilanzbuchhalter GmbH ist befugt zur Bilanzbuchhaltung. Für alle Leistungen, die über diesen Rahmen hinausgehen — insbesondere Steuerberatung — arbeiten wir mit einer offiziell eingetragenen österreichischen Steuerberatungskanzlei zusammen. Der Partner übernimmt die fachliche Verantwortung für seine Leistungen.
Wer macht was im Jahresablauf?
Ein klares Bild hilft bei der Planung. Die folgende Aufteilung zeigt, wer typischerweise welche Aufgabe übernimmt — und wo die Übergabepunkte liegen.
- Laufende Finanzbuchhaltung, Kontierung, Zahlungsabwicklung: Bilanzbuchhalter
- Lohnverrechnung und Sozialversicherungsmeldungen: Bilanzbuchhalter
- Umsatzsteuervoranmeldung: Bilanzbuchhalter (bei komplexen Sachverhalten gemeinsam mit Steuerberater)
- Jahresabschluss und Bilanz: Bilanzbuchhalter (Vorarbeiten) + Steuerberater (Prüfung und steuerliche Beurteilung)
- Steuererklärungen (ESt, KSt, USt-Jahreserklärung): Steuerberater
- Betriebsprüfung und Rechtsmittel: Steuerberater
- Unternehmensberatung im steuerlichen Kontext: Steuerberater
Warum die Trennung für Sie von Vorteil ist
Die laufende Buchhaltung ist ein volumenstarkes, standardisiertes Handwerk. Sie kostet bei einem Bilanzbuchhalter in der Regel deutlich weniger als bei einem Steuerberater — bei gleicher Qualität, weil es das Kerngeschäft ist. Die Steuerberatung dagegen brauchen Sie punktuell: beim Jahresabschluss, bei Strukturfragen, bei Prüfungen.
Das Beste aus beiden Welten: Wir liefern die laufenden Zahlen, der Steuerberater des Partnerbüros übernimmt die steuerliche Qualitätskontrolle und komplexe Fragen. So entsteht keine Doppelarbeit, sondern ein nahtloser Prozess.
Wann brauchen Sie beide?
Sobald Ihr Unternehmen über eine reine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung hinauswächst — bei Bilanzierungspflicht, mehreren Dienstnehmern oder internationalem Geschäft — ist die Kombination sinnvoll. Auch bei Gründung einer GmbH, Umgründung oder Verkauf sollten beide Berufe eingebunden sein.
In der Praxis heißt das: Wir führen Ihre Buchhaltung, erstellen die Abschlussvorarbeiten und stimmen die Zahlen mit dem Steuerberater ab. Sie haben einen Ansprechpartner, der den gesamten Prozess steuert.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Darf ein Bilanzbuchhalter auch Steuererklärungen machen?
Nein. Die Erstellung von Steuererklärungen und die Beratung in Steuersachen ist den Mitgliedern der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vorbehalten.
Kann ich beide Leistungen aus einer Hand bekommen?
Ja — über ein Netzwerk. Wir übernehmen die laufende Buchhaltung und koordinieren den Steuerberater, der die steuerlichen Leistungen erbringt. Sie erhalten eine Rechnung und einen Ansprechpartner.
Ist ein Bilanzbuchhalter billiger als ein Steuerberater?
Für die laufende Buchhaltung in der Regel ja, weil das Honorar auf Standardprozessen basiert. Steuerberaterhonorare sind bei Beratungsleistungen höher, dafür aber auch fachlich anders gelagert.
Unsere Befugnis — und unser Partnernetzwerk
Die RBB Bilanzbuchhalter GmbH verfügt über die Berechtigung zur Bilanzbuchhaltung nach dem Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG 2014). In diesem Rahmen erbringen wir laufende Buchhaltung, Bilanzierung, Jahresabschluss, Personalverrechnung und betriebswirtschaftliche Auswertungen eigenverantwortlich.
Alle darüber hinausgehenden Tätigkeiten — insbesondere Steuerberatung, Steuererklärungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuererklärung), die Vertretung in Abgaben- und Rechtsmittelverfahren, Wirtschaftsprüfung sowie Rechts- und Gewerberechtsberatung — erbringen wir ausschließlich gemeinsam mit einem offiziell eingetragenen österreichischen Partnerunternehmen (eingetragene Steuerberatungs- bzw. Wirtschaftsprüfungskanzlei bzw. eingetragener Unternehmensberater). Die Beauftragung erfolgt transparent und mit Ihrer Zustimmung, die Verantwortung für diese Leistungen liegt beim jeweiligen befugten Partner.
Für Sie bedeutet das: ein Ansprechpartner, ein Datenbestand, ein abgestimmter Terminplan — und volle rechtliche Absicherung über das gesamte Leistungsspektrum hinweg.
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