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Steuerberatung in Wien: Was Sie wissen müssen — und wie wir sie mit eingetragenen Partnern umsetzen

Steuerberatung ist in Österreich ein streng geschützter Beruf — und das ist gut so. Dieser Beitrag erklärt, welche Leistungen dazugehören, wie unser Kooperationsmodell mit eingetragenen Steuerberatern funktioniert und warum Sie davon profitieren.

25. August 2026 · 8 Minuten Lesezeit · von Mag. Jürgen Rieger, RBB Bilanzbuchhalter GmbH, Wien

Was gehört zur Steuerberatung?

Steuerberatung umfasst alle Tätigkeiten, die der Erstellung von Steuererklärungen, der Beratung in Steuersachen und der Vertretung vor Finanzbehörden dienen. Konkret: Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuererklärungen, steuerliche Gestaltungsberatung, Begleitung bei Betriebsprüfungen und Rechtsmittelverfahren.

Diese Leistungen dürfen in Österreich ausschließlich Mitglieder der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer erbringen. Die RBB Bilanzbuchhalter GmbH ist befugt zur Bilanzbuchhaltung — nicht zur Steuerberatung. Für diese Leistungen arbeiten wir mit einer offiziell eingetragenen österreichischen Steuerberatungskanzlei zusammen, die die fachliche Verantwortung trägt.

  • Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuererklärungen
  • Feststellungserklärungen und Steueranmeldungen
  • Steuerliche Gestaltungsberatung (Rechtsform, Struktur, Transaktionen)
  • Vertretung bei Betriebsprüfungen und vor dem Bundesfinanzgericht
  • Steuerliche Begleitung bei Gründung, Umgründung und Unternehmensverkauf

Wie funktioniert unser Kooperationsmodell?

Wir führen Ihre laufende Buchhaltung — das ist unser Kerngeschäft und unsere Befugnis. Wenn eine Steuerfrage auftaucht oder der Jahresabschluss ansteht, binden wir die Steuerberatungskanzlei ein. Der Steuerberater erhält die von uns aufbereiteten Zahlen, prüft sie und erstellt die Erklärungen.

Für Sie ändert sich dabei wenig: Sie haben weiterhin einen Ansprechpartner bei uns, der den gesamten Prozess steuert. Sie erhalten eine transparente Abrechnung, in der klar ausgewiesen ist, welche Leistung von wem erbracht wurde.

Wann lohnt sich professionelle Steuerberatung?

Nicht jede Steuerfrage braucht einen Steuerberater — aber manche schon. Besonders dann, wenn es um Gestaltung geht: Rechtsformwechsel, Holding-Struktur, Immobilien im Betriebsvermögen, internationale Sachverhalte oder Unternehmensnachfolge. Hier geht es oft um Beträge, bei denen eine falsche Entscheidung Jahre nachwirkt.

Auch bei Betriebsprüfungen ist professionelle Begleitung sinnvoll. Der Steuerberater kennt die Prüfungspraxis, weiß, welche Unterlagen relevant sind, und kann die Kommunikation mit der Finanz so führen, dass Missverständnisse vermieden werden.

Worauf Sie bei der Wahl eines Steuerberaters achten sollten

Erstens: Eintragung. Prüfen Sie im KSW-Verzeichnis, ob die Person oder Kanzlei eingetragen ist. Zweitens: Branchenerfahrung. Ein Steuerberater, der Ihre Branche kennt, spart Zeit und vermeidet Fehler. Drittens: Erreichbarkeit. Steuerfragen haben oft kurze Fristen — ein Betreuer, der wochenlang nicht reagiert, ist ein Risiko.

Viertens: Transparenz beim Honorar. Seriöse Steuerberater nennen Ihnen vorab einen Stundensatz oder ein Pauschalhonorar und erklären, was darin enthalten ist.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Brauche ich einen Steuerberater, wenn ich einen Bilanzbuchhalter habe?

Für die Steuererklärungen und steuerliche Beratung ja. Wir stellen sicher, dass die Übergabe nahtlos funktioniert und der Steuerberater alle Unterlagen erhält, die er braucht.

Kostet die Zusammenarbeit mit zwei Parteien mehr?

Nein. Im Gegenteil: Sie zahlen für die laufende Buchhaltung ein Bilanzbuchhalterhonorar und für die Steuerberatung ein Steuerberaterhonorar — jeweils marktüblich und ohne Doppelarbeit.

Wie finde ich einen guten Steuerberater in Wien?

Über das KSW-Verzeichnis, Empfehlungen aus Ihrem Netzwerk oder über uns — wir arbeiten mit erfahrenen, eingetragenen Steuerberatern zusammen und vermitteln gerne.

Unsere Befugnis — und unser Partnernetzwerk

Die RBB Bilanzbuchhalter GmbH verfügt über die Berechtigung zur Bilanzbuchhaltung nach dem Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG 2014). In diesem Rahmen erbringen wir laufende Buchhaltung, Bilanzierung, Jahresabschluss, Personalverrechnung und betriebswirtschaftliche Auswertungen eigenverantwortlich.

Alle darüber hinausgehenden Tätigkeiten — insbesondere Steuerberatung, Steuererklärungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuererklärung), die Vertretung in Abgaben- und Rechtsmittelverfahren, Wirtschaftsprüfung sowie Rechts- und Gewerberechtsberatung — erbringen wir ausschließlich gemeinsam mit einem offiziell eingetragenen österreichischen Partnerunternehmen (eingetragene Steuerberatungs- bzw. Wirtschaftsprüfungskanzlei bzw. eingetragener Unternehmensberater). Die Beauftragung erfolgt transparent und mit Ihrer Zustimmung, die Verantwortung für diese Leistungen liegt beim jeweiligen befugten Partner.

Für Sie bedeutet das: ein Ansprechpartner, ein Datenbestand, ein abgestimmter Terminplan — und volle rechtliche Absicherung über das gesamte Leistungsspektrum hinweg.

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