RatgeberHonorar & Kosten

Was kostet Buchhaltung in Wien? Preise, Modelle und Einflussfaktoren

Die ehrliche Antwort lautet: Es hängt davon ab. Die nützliche Antwort ist, zu wissen wovon. Dieser Beitrag erklärt die drei üblichen Honorarmodelle, die Kostentreiber und wie Sie zwei Angebote tatsächlich vergleichen können.

28. Jänner 2026 · 7 Minuten Lesezeit · von Mag. Jürgen Rieger, RBB Bilanzbuchhalter GmbH, Wien

Die drei Honorarmodelle im Überblick

Pauschalhonorar: ein fixer Monatsbetrag für einen klar abgegrenzten Leistungsumfang. Vorteil ist Planbarkeit — Sie wissen im Jänner, was die Buchhaltung im Oktober kostet, und Rückfragen kosten nichts extra. Voraussetzung ist eine saubere Leistungsbeschreibung.

Stundensatz: abgerechnet wird der tatsächliche Aufwand. Sinnvoll bei stark schwankendem Volumen und bei Projekten wie Aufarbeitungen, Systemumstellungen oder Sonderauswertungen. Nachteil: Unordnung wird teuer, und die Kosten sind schwer vorhersehbar.

Belegpreis: Abrechnung pro verbuchtem Beleg, oft in Staffeln. Transparent bei reiner Belegbuchhaltung, aber Auswertungen, Abstimmungen und Beratung müssen zusätzlich geregelt sein — sonst wirkt das Angebot günstiger, als es ist.

Was die Kosten wirklich treibt

Nicht die Branche entscheidet, sondern der Aufbereitungsgrad. Zwei Betriebe mit identischem Umsatz können sich im Aufwand um den Faktor drei unterscheiden.

  • Belegvolumen und Belegqualität (sortiert und digital vs. Schuhkarton)
  • Anzahl der Bankkonten, Kassen und Zahlungsdienstleister-Abrechnungen
  • Rechtsform: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist deutlich schlanker als doppelte Buchführung mit UGB-Abschluss
  • Auslandssachverhalte: innergemeinschaftliche Lieferungen, Reverse Charge, OSS, Drittland
  • Anzahl der Dienstnehmer sowie Kollektivvertrag und Zulagenstruktur
  • Gewünschter Auswertungstiefegrad: Saldenliste vs. BWA mit Kostenstellen und Forecast
  • Meldefrequenz: monatliche oder vierteljährliche UVA

Grobe Orientierung für Wiener KMU

Wir nennen bewusst keine Preisliste, weil jede seriöse Zahl an Annahmen hängt. Als Orientierung gilt: Ein Einzelunternehmen mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und wenigen Belegen im Monat liegt bei einem niedrigen dreistelligen Monatsbetrag. Eine bilanzierende GmbH mit mehreren hundert Belegen, Anlagenbuchhaltung und monatlicher BWA liegt deutlich darüber, der Jahresabschluss wird meist gesondert vereinbart. Die Lohnverrechnung wird pro Dienstnehmer und Monat verrechnet, inklusive aller laufenden Meldungen.

Nach dem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie von uns ein schriftliches Angebot mit abgegrenztem Leistungsumfang — keine Bandbreite, sondern eine Zahl.

So machen Sie Angebote vergleichbar

Fragen Sie bei jedem Angebot dieselben fünf Punkte ab. Erst dann vergleichen Sie Leistungen und nicht Zahlen.

  • Ist der Jahresabschluss enthalten oder wird er gesondert verrechnet?
  • Sind Auswertungen (Saldenliste, BWA, OP-Listen) inkludiert und in welcher Frequenz?
  • Wie werden Rückfragen abgerechnet — inklusive oder nach Zeit?
  • Wer übernimmt Behördenkorrespondenz und die Begleitung bei Prüfungen?
  • Welche Reaktionszeit wird zugesagt und wer ist mein fixer Ansprechpartner?

Wie Sie selbst Kosten senken

Der größte Hebel liegt bei Ihnen: geordnete, monatlich vollständige Belege. Wer Belege laufend digital übermittelt, Bankumsätze automatisiert einspielen lässt und Privatentnahmen sauber trennt, reduziert den Aufwand erheblich — bei Stundensatzmodellen unmittelbar, bei Pauschalmodellen in der nächsten Honorarrunde.

Ebenfalls wirksam: ein einheitlicher Belegkanal statt E-Mail, WhatsApp und Papier parallel, sowie ein fixer monatlicher Übergabetermin.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Was kostet die Lohnverrechnung pro Mitarbeiter?

Sie wird pro Dienstnehmer und Monat abgerechnet. Bei uns sind Meldungen an ÖGK, Finanzamt und Gemeinde, Jahreslohnzettel und übliche Auskünfte inkludiert — ohne Zusatzverrechnung je Meldung.

Ist ein Pauschalhonorar immer günstiger?

Nicht zwingend, aber es ist planbar und verhindert, dass Sie sich Rückfragen sparen, um Kosten zu vermeiden. Genau diese Rückfragen sind meist die wertvollsten Gespräche.

Sind die Buchhaltungskosten steuerlich absetzbar?

Ja, Honorare für Buchhaltung und Bilanzierung sind Betriebsausgaben und im Regelfall auch vorsteuerabzugsberechtigt.

Unsere Befugnis — und unser Partnernetzwerk

Die RBB Bilanzbuchhalter GmbH verfügt über die Berechtigung zur Bilanzbuchhaltung nach dem Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG 2014). In diesem Rahmen erbringen wir laufende Buchhaltung, Bilanzierung, Jahresabschluss, Personalverrechnung und betriebswirtschaftliche Auswertungen eigenverantwortlich.

Alle darüber hinausgehenden Tätigkeiten — insbesondere Steuerberatung, Steuererklärungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuererklärung), die Vertretung in Abgaben- und Rechtsmittelverfahren, Wirtschaftsprüfung sowie Rechts- und Gewerberechtsberatung — erbringen wir ausschließlich gemeinsam mit einem offiziell eingetragenen österreichischen Partnerunternehmen (eingetragene Steuerberatungs- bzw. Wirtschaftsprüfungskanzlei bzw. eingetragener Unternehmensberater). Die Beauftragung erfolgt transparent und mit Ihrer Zustimmung, die Verantwortung für diese Leistungen liegt beim jeweiligen befugten Partner.

Für Sie bedeutet das: ein Ansprechpartner, ein Datenbestand, ein abgestimmter Terminplan — und volle rechtliche Absicherung über das gesamte Leistungsspektrum hinweg.

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