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Bilanzbuchhalter in Wien finden: 12 Fragen für das Erstgespräch

Ein Bilanzbuchhalter begleitet Sie über Jahre und kennt Ihr Unternehmen oft besser als Ihre Bank. Diese zwölf Fragen bringen im Erstgespräch mehr Klarheit als jede Website — auch als unsere.

02. Juni 2026 · 8 Minuten Lesezeit · von Mag. Jürgen Rieger, RBB Bilanzbuchhalter GmbH, Wien

Befugnis klären: wer darf was?

In Österreich sind die Tätigkeiten der Bilanzbuchhaltungsberufe im BiBuG geregelt, jene der Steuerberatung im WTBG. Ein Bilanzbuchhalter führt Buchhaltung, Lohnverrechnung und Jahresabschlussarbeiten im Rahmen seiner Befugnis. Steuerliche Vertretung, Steuererklärungen und Wirtschaftsprüfung sind eigenen Berufsgruppen vorbehalten.

Fragen Sie deshalb konkret nach, welche Leistungen im Haus erbracht werden und welche über Partner laufen. Ein Anbieter, der diese Grenze klar benennt, arbeitet sauber. Wir selbst verfügen über die Befugnis zur Bilanzbuchhaltung und arbeiten für alle weiterführenden Tätigkeiten mit einem offiziell eingetragenen österreichischen Partner zusammen.

Die zwölf Fragen

Nehmen Sie diese Liste in jedes Erstgespräch mit — bei uns ebenso wie bei anderen Anbietern:

  • Welche Leistungen erbringen Sie selbst, welche über Partner?
  • Wer ist meine feste Ansprechperson und wer vertritt sie im Urlaub?
  • Wie schnell antworten Sie auf E-Mails und Rückfragen?
  • Wann bekomme ich meine Monatsauswertung nach Belegübergabe?
  • Welches Honorarmodell schlagen Sie vor und was ist enthalten?
  • Welche Leistungen werden gesondert verrechnet?
  • Welche Buchhaltungssoftware nutzen Sie und wie übermittle ich Belege?
  • Bekomme ich Zugriff auf meine Daten und in welchem Format?
  • Wie läuft die Übernahme von meinem bisherigen Betreuer ab?
  • Welche Auswertungen bekomme ich über die Standardbilanz hinaus?
  • Wie unterstützen Sie bei Prüfungen der Finanz oder der ÖGK?
  • Welche Branchen betreuen Sie regelmäßig?

Woran Sie Qualität erkennen

Erstens an der Rückfragequalität: Wer im Erstgespräch nach Kundenstruktur, Zahlungszielen und Wachstumsplänen fragt, denkt in Ihrem Geschäft und nicht nur in Belegen. Zweitens an klaren Honoraren — ein schriftliches Fixhonorar ist möglich, wenn der Leistungsumfang vorher sauber erhoben wurde. Drittens an Verbindlichkeit bei Terminen: Wer Ihnen zusagt, wann die Auswertung kommt, wird auch die Fristen einhalten.

Warum Standort und Erreichbarkeit zählen

Digitale Zusammenarbeit funktioniert unabhängig vom Standort, doch bei Übergaben, Prüfungen und Bankgesprächen ist ein Termin vor Ort viel wert. Unsere Kanzlei liegt am Kärntner Ring 14 im 1. Wiener Gemeindebezirk und ist mit U-Bahn und Straßenbahn in wenigen Minuten erreichbar. Wir betreuen Unternehmen in ganz Wien und Niederösterreich — persönlich vor Ort oder vollständig digital.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Was kostet ein Erstgespräch?

Bei uns nichts. Das Erstgespräch dauert rund 15 Minuten, danach erhalten Sie ein schriftliches Fixhonorar-Angebot.

Kann ich auch nur die Lohnverrechnung auslagern?

Ja. Buchhaltung, Lohnverrechnung und Abschlussarbeiten sind einzeln oder kombiniert beauftragbar.

Betreuen Sie auch Ein-Personen-Unternehmen?

Ja, von der EPU-Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bis zur mittelständischen GmbH mit Lohnverrechnung.

Unsere Befugnis — und unser Partnernetzwerk

Die RBB Bilanzbuchhalter GmbH verfügt über die Berechtigung zur Bilanzbuchhaltung nach dem Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG 2014). In diesem Rahmen erbringen wir laufende Buchhaltung, Bilanzierung, Jahresabschluss, Personalverrechnung und betriebswirtschaftliche Auswertungen eigenverantwortlich.

Alle darüber hinausgehenden Tätigkeiten — insbesondere Steuerberatung, Steuererklärungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuererklärung), die Vertretung in Abgaben- und Rechtsmittelverfahren, Wirtschaftsprüfung sowie Rechts- und Gewerberechtsberatung — erbringen wir ausschließlich gemeinsam mit einem offiziell eingetragenen österreichischen Partnerunternehmen (eingetragene Steuerberatungs- bzw. Wirtschaftsprüfungskanzlei bzw. eingetragener Unternehmensberater). Die Beauftragung erfolgt transparent und mit Ihrer Zustimmung, die Verantwortung für diese Leistungen liegt beim jeweiligen befugten Partner.

Für Sie bedeutet das: ein Ansprechpartner, ein Datenbestand, ein abgestimmter Terminplan — und volle rechtliche Absicherung über das gesamte Leistungsspektrum hinweg.

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