GmbH gründen in Wien: Ablauf, Kosten und die ersten 90 Tage
Eine GmbH ist in Österreich in wenigen Wochen gegründet. Die Fehler passieren selten bei der Gründung selbst, sondern in den ersten drei Monaten danach — bei Meldungen, Verrechnungskonten und der Buchhaltungsstruktur.
20. Mai 2026 · 9 Minuten Lesezeit · von Mag. Jürgen Rieger, RBB Bilanzbuchhalter GmbH, Wien
Rechtsform und Stammkapital
Das Mindeststammkapital der GmbH beträgt seit der Reform 10.000 Euro, wovon zumindest die Hälfte bar einzuzahlen ist. Ergänzend gibt es die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG), die insbesondere für Beteiligungsmodelle mit Unternehmenswert-Anteilen konzipiert ist.
Die Rechtsformwahl sollte nicht allein am Haftungsargument hängen. Zu berücksichtigen sind laufende Kosten (Bilanzierungs- und Offenlegungspflicht, Mindestkörperschaftsteuer), die Sozialversicherung der Geschäftsführung und die geplante Gewinnverwendung — Ausschüttungen unterliegen zusätzlich der Kapitalertragsteuer.
Der Gründungsablauf Schritt für Schritt
Der Ablauf ist standardisiert. Verzögerungen entstehen fast immer bei der Bankkontoeröffnung und bei fehlenden Gewerbevoraussetzungen.
- Firmenwortlaut prüfen und mit der WKO abstimmen
- Gesellschaftsvertrag errichten (Notariatsakt; bei Einpersonengründung ist eine vereinfachte Gründung möglich)
- Firmenbuchkonto eröffnen und Stammkapital einzahlen, Bankbestätigung einholen
- Anmeldung zum Firmenbuch mit beglaubigten Musterzeichnungen
- Gewerbeanmeldung bei der Gewerbebehörde (in Wien beim zuständigen Magistratischen Bezirksamt)
- Steuerliche Erfassung beim Finanzamt, Vergabe von Steuernummer und UID
- Anmeldung bei SVS für Geschäftsführer und bei der ÖGK als Dienstgeber
- FinanzOnline-Zugang einrichten und Zustellvollmachten vergeben
Womit Sie an Kosten rechnen müssen
Zu kalkulieren sind Notariatskosten, Firmenbuch-Eintragungsgebühr, Beglaubigungen und gegebenenfalls Beratungshonorare. Bei Neugründungen kann das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) bestimmte Gebühren und Abgaben entfallen lassen — die Erklärung muss aber rechtzeitig und formrichtig vorliegen, sonst ist der Vorteil weg.
Laufend fällt die Mindestkörperschaftsteuer an, die in den ersten Jahren nach der Gründung reduziert ist und auf spätere Körperschaftsteuerschulden angerechnet wird.
Die ersten 90 Tage: worauf es wirklich ankommt
Richten Sie die Buchhaltung von Tag eins richtig ein — nachträgliche Umstellungen des Kontenplans sind teuer. Definieren Sie Kostenstellen, wenn Sie mehrere Geschäftszweige planen, und trennen Sie Privates strikt vom Gesellschaftsvermögen.
Besonders wichtig: das Verrechnungskonto des Gesellschafter-Geschäftsführers. Entnahmen ohne fremdübliche schriftliche Vereinbarung, ohne Verzinsung und ohne Rückzahlungsplan werden bei Prüfungen als verdeckte Ausschüttung gewertet — mit Kapitalertragsteuer und Zinsen.
Klären Sie zudem früh die Geschäftsführerbezüge: Ob und in welcher Höhe ein Bezug ausbezahlt wird, hat Auswirkungen auf Sozialversicherung, Lohnnebenkosten und die Gesamtsteuerbelastung.
Was wir für Gründerinnen und Gründer übernehmen
Wir richten die Buchhaltung samt Kontenplan, Belegprozess und Auswertungsstruktur ein, übernehmen die laufende Buchhaltung und Personalverrechnung ab dem ersten Monat und erstellen den ersten Jahresabschluss nach UGB.
Gesellschaftsvertrag, Notariatsakt, steuerliche Gestaltungsberatung und die Vertretung gegenüber Behörden erfolgen über unsere offiziell eingetragenen österreichischen Partner — Notariat, Steuerberatung und Rechtsberatung. Sie koordinieren nicht, Sie sprechen mit uns.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Wie lange dauert eine GmbH-Gründung?
Bei vollständigen Unterlagen üblicherweise zwei bis vier Wochen. Der häufigste Verzögerungsgrund ist die Eröffnung des Bankkontos für die Kapitaleinzahlung.
Muss eine neu gegründete GmbH sofort bilanzieren?
Ja. Kapitalgesellschaften sind kraft Rechtsform rechnungslegungspflichtig, unabhängig vom Umsatz.
Kann ich als Gründer die Buchhaltung anfangs selbst machen?
Technisch ja, wirtschaftlich selten sinnvoll. Fehler im ersten Geschäftsjahr — falscher Kontenplan, unklare Verrechnungskonten, fehlende Abgrenzungen — kosten bei der Bereinigung meist mehr als die laufende Betreuung.
Unsere Befugnis — und unser Partnernetzwerk
Die RBB Bilanzbuchhalter GmbH verfügt über die Berechtigung zur Bilanzbuchhaltung nach dem Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG 2014). In diesem Rahmen erbringen wir laufende Buchhaltung, Bilanzierung, Jahresabschluss, Personalverrechnung und betriebswirtschaftliche Auswertungen eigenverantwortlich.
Alle darüber hinausgehenden Tätigkeiten — insbesondere Steuerberatung, Steuererklärungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuererklärung), die Vertretung in Abgaben- und Rechtsmittelverfahren, Wirtschaftsprüfung sowie Rechts- und Gewerberechtsberatung — erbringen wir ausschließlich gemeinsam mit einem offiziell eingetragenen österreichischen Partnerunternehmen (eingetragene Steuerberatungs- bzw. Wirtschaftsprüfungskanzlei bzw. eingetragener Unternehmensberater). Die Beauftragung erfolgt transparent und mit Ihrer Zustimmung, die Verantwortung für diese Leistungen liegt beim jeweiligen befugten Partner.
Für Sie bedeutet das: ein Ansprechpartner, ein Datenbestand, ein abgestimmter Terminplan — und volle rechtliche Absicherung über das gesamte Leistungsspektrum hinweg.
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